Immunität

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Mit der Immunität, auch Immunität des Heralds (engl. immunity of the herald) beansprucht ein Bote oder Gesandter, für den Inhalt der überbrachten Nachricht nicht nachteilig behandelt zu werden. Ein Gesandter der von seinem Gegner die Kapitulation fordert beleidigt diesen nach üblichen goreanischen Ehrbegriffen. Der Beleidigte könnte den Gesandten für diese Beleidigung deshalb töten oder versklaven. Die Immunität des Heralds schließt das aus.[1]

Quellennachweis

  1. ↑ Heyne Band 6: Die Piratenstadt von Gor: Kapitel 11, Seite 87